Die Kanzlei bietet ihren Kunden in den folgenden Bereichen fachliche
Assistenz:
a. Arbeitsrecht
Die Kanzlei kann im Fachgebiet des Arbeitsrechtes eine beachtliche
Erfahrung aufweisen, und ist somit imstande, bei allen Problematiken
im Zusammenhang mit untergeordneten und autonomen Dienstverhältnissen,
bzw. bei Vertretungsverhältnissen Rechtsbeistand zu leisten,
wodurch für den Kunden eine angemessene professionelle Bereichsabdeckung
gewährleistet ist.
Im Besonderen bietet die Kanzlei Rechtsbeistand sowohl auf gerichtlicher
als auch auf außergerichtlicher Ebene: bei Streitigkeiten
u.a. hinsichtlich der Auflösung von Arbeitsverhältnissen,
Anfechtungen von Disziplinarverfahren, Problematiken im Zusammenhang
mit Aufgabenentzügen, Versetzungen, Entsendungen, Agentur-/Vertretungsverhältnissen
usw. Auf außergerichtlicher Ebene wird die Kundschaft beim
Verfassen von Anstellungsverträgen - auch für leitende
Angestellte -, Vereinbarungen zur einvernehmlichen Arbeitsvertragsauflösung,
Anfechtungsschreiben zu Disziplinarvergehen oder Entlassung, Vergleichsabkommen
fachlich unterstützt. Überdies wird auch Rechtsbeistand
auf dem Gebiet von gewerkschaftlichen Verhandlungen geleistet.
In oben genannten Bereichen gewährleistet die Kanzlei überdies
einen umfangreichen gutachterlichen Beistand.
b. Software- und Internetschutz
Die Kanzlei verfügt über eine eingehende Erfahrung in
Bezug auf jedes Belangen, welches mit dem Schutz von Computerprogrammen
und Internet zu tun hat. Im Besonderen befasst sie sich diesbezüglich
mit Klagen zur Softwarefälschung, Verfahren zu Lizenzvertragsbrüchen
oder in jedem Fall zum Urheberrechtsgesetz sowie Sicherstellungsverfahren
(Anträge auf Beschlagnahme oder richterliches Verbot).
Auf außergerichtlicher Ebene greift die Kanzlei auf eine
umfangreiche Erfahrung zurück, was das Verfassen von Verträgen
auf dem Informatiksektor abgelangt. An dieser Stelle seien u.a.
Softwarelizenzverträge, Wartungsverträge, Vertriebsverträge,
Outsourcing-Verträge genannt. Allerdings wird auch fachliche
Beratungstätigkeit auf dem umfassenden Gebiet des Computerprogrammschutzes
ebenso wie zu den juristischen Problemen im Zusammenhang mit Internet
geboten.
c. Gewerberecht
Die Kanzlei ist besonders auf dem Gebiet des Schutzes von Handelsmarken
tätig, wobei sie sich u.a. mit Klagen zu Markenfälschung
bzw. -nichtigkeit, Klagen auf Basis des Marchi-Gesetzes, Sicherstellungsverfahren
(Anträge auf Beschlagnahme oder richterliches Verbot) befasst.
Darüber hinaus übt die Kanzlei auf diesem Gebiet Gutachtertätigkeiten
sowie vertragspezifische Beratung aus, wobei auch die eventuelle
Anwendung der wesentlichen Prinzipien des Antitrustrechtes und der
europäischen Bestimmungen beurteilt wird.
d. Wettbewerbsrecht
Auch hinsichtlich des Wettbewerbsrechtes kann sich die Kanzlei
auf eine umfassende Erfahrung stützen. Sowohl vorsorglich als
auch in Hauptsache befasst sich die Kanzlei mit Verfahren zur Unterlassung
von unlauteren Wettbewerbshandlungen, im Besonderen mit folgendem
Sachverhalt: Verwechslung von Eigennamen oder Kennzeichen, Verwechslung
von Produkten oder Tätigkeiten des Konkurrenten, Verleumdung
von Produkten oder Tätigkeiten des Konkurrenten, Rufausbeutung,
sklavische Nachahmung, Abwerbung von Arbeitskräften, unlauterer
Wettbewerb "on line", irreführende Werbung.
Auch in diesem Bereich bietet die Kanzlei neben der rein gerichtlichen
Tätigkeit Beratung und vertragsspezifische Konsulenz an, und
zwar in Anwendung der wesentlichen Prinzipien des Antitrustrechtes
sowie der europäischen Bestimmungen hinsichtlich des Wettbewerbsrechtes.
e. Handelsrecht
Nicht zuletzt befasst sich die Kanzlei mit allen Problematiken
im Zusammenhang mit Forderungseintreibungen, Fragen zum Konkursrecht,
mit dem Handelsvertragswesen im Allgemeinen, wobei im Besonderen
allgemeine Verkaufsbedingungen und/oder Garantien, Vertriebsverträge,
Joint-Venture-Verträge genannt seien, und mit allen sonstigen
Belangen auf dem Gebiet des Handelsrechtes.
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