Studio Legale Lucchesi
 
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Die Kanzlei bietet ihren Kunden in den folgenden Bereichen fachliche Assistenz:

a. Arbeitsrecht

Die Kanzlei kann im Fachgebiet des Arbeitsrechtes eine beachtliche Erfahrung aufweisen, und ist somit imstande, bei allen Problematiken im Zusammenhang mit untergeordneten und autonomen Dienstverhältnissen, bzw. bei Vertretungsverhältnissen Rechtsbeistand zu leisten, wodurch für den Kunden eine angemessene professionelle Bereichsabdeckung gewährleistet ist.

Im Besonderen bietet die Kanzlei Rechtsbeistand sowohl auf gerichtlicher als auch auf außergerichtlicher Ebene: bei Streitigkeiten u.a. hinsichtlich der Auflösung von Arbeitsverhältnissen, Anfechtungen von Disziplinarverfahren, Problematiken im Zusammenhang mit Aufgabenentzügen, Versetzungen, Entsendungen, Agentur-/Vertretungsverhältnissen usw. Auf außergerichtlicher Ebene wird die Kundschaft beim Verfassen von Anstellungsverträgen - auch für leitende Angestellte -, Vereinbarungen zur einvernehmlichen Arbeitsvertragsauflösung, Anfechtungsschreiben zu Disziplinarvergehen oder Entlassung, Vergleichsabkommen fachlich unterstützt. Überdies wird auch Rechtsbeistand auf dem Gebiet von gewerkschaftlichen Verhandlungen geleistet.

In oben genannten Bereichen gewährleistet die Kanzlei überdies einen umfangreichen gutachterlichen Beistand.

b. Software- und Internetschutz

Die Kanzlei verfügt über eine eingehende Erfahrung in Bezug auf jedes Belangen, welches mit dem Schutz von Computerprogrammen und Internet zu tun hat. Im Besonderen befasst sie sich diesbezüglich mit Klagen zur Softwarefälschung, Verfahren zu Lizenzvertragsbrüchen oder in jedem Fall zum Urheberrechtsgesetz sowie Sicherstellungsverfahren (Anträge auf Beschlagnahme oder richterliches Verbot).

Auf außergerichtlicher Ebene greift die Kanzlei auf eine umfangreiche Erfahrung zurück, was das Verfassen von Verträgen auf dem Informatiksektor abgelangt. An dieser Stelle seien u.a. Softwarelizenzverträge, Wartungsverträge, Vertriebsverträge, Outsourcing-Verträge genannt. Allerdings wird auch fachliche Beratungstätigkeit auf dem umfassenden Gebiet des Computerprogrammschutzes ebenso wie zu den juristischen Problemen im Zusammenhang mit Internet geboten.

c. Gewerberecht

Die Kanzlei ist besonders auf dem Gebiet des Schutzes von Handelsmarken tätig, wobei sie sich u.a. mit Klagen zu Markenfälschung bzw. -nichtigkeit, Klagen auf Basis des Marchi-Gesetzes, Sicherstellungsverfahren (Anträge auf Beschlagnahme oder richterliches Verbot) befasst.

Darüber hinaus übt die Kanzlei auf diesem Gebiet Gutachtertätigkeiten sowie vertragspezifische Beratung aus, wobei auch die eventuelle Anwendung der wesentlichen Prinzipien des Antitrustrechtes und der europäischen Bestimmungen beurteilt wird.

d. Wettbewerbsrecht

Auch hinsichtlich des Wettbewerbsrechtes kann sich die Kanzlei auf eine umfassende Erfahrung stützen. Sowohl vorsorglich als auch in Hauptsache befasst sich die Kanzlei mit Verfahren zur Unterlassung von unlauteren Wettbewerbshandlungen, im Besonderen mit folgendem Sachverhalt: Verwechslung von Eigennamen oder Kennzeichen, Verwechslung von Produkten oder Tätigkeiten des Konkurrenten, Verleumdung von Produkten oder Tätigkeiten des Konkurrenten, Rufausbeutung, sklavische Nachahmung, Abwerbung von Arbeitskräften, unlauterer Wettbewerb "on line", irreführende Werbung.

Auch in diesem Bereich bietet die Kanzlei neben der rein gerichtlichen Tätigkeit Beratung und vertragsspezifische Konsulenz an, und zwar in Anwendung der wesentlichen Prinzipien des Antitrustrechtes sowie der europäischen Bestimmungen hinsichtlich des Wettbewerbsrechtes.

e. Handelsrecht

Nicht zuletzt befasst sich die Kanzlei mit allen Problematiken im Zusammenhang mit Forderungseintreibungen, Fragen zum Konkursrecht, mit dem Handelsvertragswesen im Allgemeinen, wobei im Besonderen allgemeine Verkaufsbedingungen und/oder Garantien, Vertriebsverträge, Joint-Venture-Verträge genannt seien, und mit allen sonstigen Belangen auf dem Gebiet des Handelsrechtes.

 

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